Wenn Sie einen Angehörigen pflegen, haben sie einen gesetzlichen Anspruch auf Verhinderungspflege. Die Pflegeversicherung übernimmt nach SGB XI die Kosten für den notwendigen Ersatz durch einen Pflegedienst oder eine andere Person. Die ersatzweise Pflege kann von mir erbracht werden! Was Sie wissen sollten: Der Anspruch auf Urlaubs-/Verhinderungspflege besteht für 42 Tage pro Jahr. Erstattet werden […]
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Anspruch auf Pflegehilfsmittel
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Verhinderungspflege
§ 45 b SGB XI