Ich berate sie u.a. zu diesen Themen: Pflegegeld, Verhinderungspflege, Tagespflege, Familienpflegezeit, Sachleistungen, Entlastungsbetrag, Leistungen der Kranken- und Pflegekassen, Umbaumaßnahmen zur Wohnraumverbesserung, Leistungen des Sozialamtes, Anspruch auf Pflegehilfsmittel, Neuantrag oder Anpassung des Pflegegrades, Entlastung pflegender Angehöriger, Schulung bei Pflege von Angehörigen, Hausnotruf Ich berate Sie im persönlichen Gespräch. Vereinbaren Sie einen Termin mit mir. Zur Terminvereinbarung

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Wenn Sie einen Angehörigen pflegen, haben sie einen gesetzlichen Anspruch auf Verhinderungspflege. Die Pflegeversicherung übernimmt nach SGB XI die Kosten für den notwendigen Ersatz durch einen Pflegedienst oder eine andere Person. Die ersatzweise Pflege kann von mir erbracht werden! Was Sie wissen sollten: Der Anspruch auf Urlaubs-/Verhinderungspflege besteht für 42 Tage pro Jahr. Erstattet werden […]

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