Der Entlastungsbetrag nach § 45 b SGB XI soll Pflegebedürftige und Pflegepersonen entlasten und die Pflegebedürftigen bei der selbstständigen Gestaltung ihres Alltags unterstützen. Einen Anspruch auf Entlastungsleistungen, erhalten alle Personen mit einem Pflegegrad 1 – 5. Dieser beläuft sich auf 125,00 Euro im Monat.
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden für gesetzlich normierte Sachleistungsangebote einzusetzen.
Dies sind:
- Leistungen der körperbezogenen Pflegemaßnahmen (nur für Pflegegrad 1!)
- Hilfe bei der Haushaltsführung
- Betreuungs- und Begleitdienste
Auf Antrag können durch die Umwandlung des Pflegegeldes bis zu 40 % der nicht verbrauchten Sachleistungen zusätzlich für Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden.
Zusatzleistungen:
Ab Januar 2021 bieten wir im Rahmen der Betreuungsleistungen Einkaufsfahrten, Ausflugsfahrten und Privatfahrten mit unserem Kleinbus ohne Zusatzkosten nach Absprache an. 24 h Notruftelefon für nichtmedizinische Notfälle (ab 1.1.2021) für die von uns betreuten Pflegebedürftigen !
In diesem Sinne biete ich eine Beaufsichtigung und Betreuung zur Entlastung der pflegenden Angehörigen an. In dieser Zeit führe ich z.B. Gespräche, beschäftigen den zu Pflegenden, gehen spazieren oder begleiten ihn/sie beim Einkaufen oder anderen Dingen.
Ich biete Unterstützung und Entlastung an. Das beinhaltet z.B. Hilfe bei Anträgen, z.B. auf einen Pflegegrad, Hilfe im Haushalt, Organisation weiterer Unterstützungsleistungen. Lassen Sie sich von mir beraten! Zur Terminvereinbarung